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Attacke auf IHK-Geldspeicher

Kai Boeddinghaus, Geschäftsführer des Bundesverbandes für freie Kammern (BFFK), empörte sich: "Viele Kammern schwimmen wie Dagobert Duck regelrecht im Geld." Boeddinghaus schätzt die Rücklagen der 80 Industrie- und Handelskammern in Deutschland auf über 700 Millionen € (in 2013). Und ihre Präsidenten beziehen oft Jahresgehälter von mehreren 100.000 € (was sie, wie in Hamburg, ihren Mitgliedern gern verschweigen).

Vor allem mittelständische Unternehmen, und hier insbesondere kleinere, bezahlen die Zwangsmitgliedschaft in den Kammern oft widerwillig. Nun jedoch vorstellbar, dass sie künftig günstiger davonkommen: Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) als höchste Instanz fällte jetzt in Sachen Speditionsfirma ITC Logistic Group kontra IHK Koblenz ein Urteil, das die meisten IHKs zwingt, ihre Schatzkammern in erheblicher Größenordnung zu leeren - was sich auf die Mitgliedsbeiträge auswirken müsste.

Zum Verständnis: Industrie- und Handelskammern dürfen aus dem Beitragsaufkommen Rücklagen bilden, jedoch kein Vermögen des Vermögens wegen aufbauen. Sondern nur, um in der Höhe vernünftig eingeschätzte Zahlungsausfälle überbrücken zu können. Das hatte das BVG bereits 1990 entschieden. Die Kammern legten den Entscheid indes selbstbewusst so aus, dass sie pauschal Rücklagen bis zu 50 % ihrer Aufwendungen bilden dürften. Das war ihr nun höchstrichterlich korrigierter Fehler.

Das Bundesverwaltungsgericht beschied:

  • Für Prognosen über notwendige Rücklage muss das Gebot der Schätzgenauigkeit gelten.
  • Mangelt es an der Schätzgenauigkeit, gelten Rücklagen bis zu 50 % der Aufwendungen (wie im behandelten Fall) als deutlich überhöht.
  • Die Kammern müssen zu hohe Rücklagen auf ein zulässiges Maß zurückführen.
  • Die Kammern sind haushaltsrechtlich verpflichtet, sparsam zu wirtschaften.

Dazu das niedersächsische Wirtschaftsministerium: Vom BVG-Urteil betroffen sind auch alle anderen Kammern mit Pflichtmitgliedern und -beiträgen. Etwa Handwerkskammern, Architektenkammern, Ingenieurkammern und Sozialkammern.

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