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BVG: Navigare necesse est

Schifffahrt ist notwendig – diese Erkenntnis wird dem römischen Politiker und Feldherrn Pompeius zugeschrieben (67 – 35 v. Chr.) zugeschrieben, und das Bundesverwaltungsgericht begründete am 28. November 2017 so auch, wenngleich anders formuliert, sein Urteil pro Elbvertiefung. Es wies damit die Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf sowie von Elb- und Küstenfischern ab.

Aus der Urteilsbegründung: Die Vertiefung der Bundeswasserstraße Elbe ist wichtiger als die lokalen Interessen im übrigen Entschädigungen kassierender Kläger.

Die geplante und Ende 2018 wohl praktisch in Angriff genommene Ausbaggerung der Fahrrinne über eine Länge von 120 km um einen Meter auf tidenabhängige 14,5 Meter ermöglicht den neuen gigantischen Containerschiffen, in naher Zukunft bei voller Auslastung der Ladekapazität bis in den Hamburger durchzufahren. Wie etwa in Rotterdam und Antwerpen. Oder anders formuliert: Hamburg bleibt Welthafen.

Vollends lässt sich der nunmehr elf Jahre dauernde Streit um die Elbvertiefung allerdings noch nicht abhaken. Es stehen unter anderem noch Klagen von vier Privatpersonen an. Dass sie mit ihren teils egoistischen Begründungen durchkommen werden, gilt allerdings als aussichtslos. Das BVG wird die Fälle am 13. Dezember 2017 verhandeln.

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