25. Februar 2016
Thema Reihengeschäft: Stellungnahme MEW / AFM+E
Es geht um die Umsatzsteuerbefreiung in einem Reihengeschäft mit drei Beteiligten (siehe dazu den Bericht "Umsatzsteuer im Reihengeschäft: Keine Steuerbefreiung für U2?"). Und weiterhin geht es um einen möglichen Vorschlag an den Gesetzgeber zur Bestimmung der bewegten Lieferung in einem Reihengeschäft. Dazu sandten der MEW und der AFM+E am 3.2.2016 eine gemeinsame Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen. Der Wortlaut und aktuelle Stand der Dinge:
- Wir würden eine gesetzliche Regelung über die Zuordnung der bewegten Lieferung im Reihengeschäft begrüßen.
- Im täglichen Handelsgeschäft ist es nicht möglich, bei jedem Reihengeschäft sämtliche Gesamtumstände des Einzelfalls zu prüfen, um die "bewege Lieferung" zu bestimmen.
- Den von Ihnen gemachten Vorschlag, eine Zuordnung von der jeweils verwendeten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des mittleren Unternehmers abhängig zu machen, finden wir sehr praktikabel.
- Wir möchten jedoch bemerken, dass es trotz der geplanten Vereinfachungsregelung bei Lieferungen innerhalb der EU weiterhin zu Schwierigkeiten kommen kann, weil eine einheitliche Regelung zum Reihengeschäft im Gemeinschaftsgebiet weiterhin fehlt.