Effektiv, angemessen, abschreckend
In der Europäischen Union wurde die internationale Konvention MARPOL-Annex VI der IMO mit der Richtlinie 2012/33/EU des Europäischen Parlaments und Rates umgesetzt.
Diese Richtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten der EU, Maßnahmen zu ergreifen, die den Einsatz von Schiffskraftstoffen mit einem Schwefelgehalt von höchstens 0,1 m.-% seit dem 1.1.2015 in ihren Hoheitsgewässern, Wirtschaftsräumen sowie in Emisson Control Areas gewährleisten. Alternativ kann ein emissionsminderndes Verfahren (z.B. Rauchgasreinigung) angewandt werden.
Sanktionen bei Verstößen gegen die EU-Richtlinie legen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union selbst fest. Vorgabe: Sie sollen effektiv, angemessen und abschreckend sein.
So hat man sich das vorzustellen:
- Der durch einen Verstoß generierte Gewinn soll dem Profiteur entzogen werden.
- Ein Bußgeld kann obendrauf kommen.
- Bei wiederholten Verstößen soll die Strafe sukzessiv erhöht werden.
Die exakte Umsetzung der europäischen Richtlinie 2012/33/EU bleibt jedem Mitgliedsstaat überlassen. Man hat Spielraum.
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